Wer kein Buddha ist, kann sich vermutlich unbürokratisch reinkarnieren. Wobei ich bisher gemeint habe, dass ein Buddha im Gegensatz zu einem Bodhisattva sich nicht mehr wiederverkörpert. Wie auch immer. Als der 14. Dalai Lama anfangs Juli dieses Jahres seine Wiedergeburt ankündigte, hat sich das chinesische Nationale Büro für religiöse Angelegenheiten eingeschaltet, weil er sich nicht an die seit 2007 geltenden «Verwaltungsmaßnahmen für die Reinkarnation Lebender Buddhas» gehalten habe, denen zufolge er einen Antrag auf Wiedergeburt hätte stellen müssen. Offenbar betrachtet ihn die Kommunistische Partei als Lebenden Buddha, wobei es vermutlich ein Kurzschluss wäre, der politischen Führung und gar dem ‹Überragenden Führer› zu unterstellen, sie glaubten an Reinkarnation und Karma, auch wenn sie sich als deren Hüter sehen. Vielmehr beschert ihnen das traditionell unverzügliche Wiedererscheinen des Dalai Lama weltliche Probleme.
Artikel 5 lautet da:
«Für die Reinkarnation eines Lebenden Buddhas soll ein Antragsverfahren auf Genehmigung durchgeführt werden. Das Antragsverfahren auf Genehmigung verläuft folgendermaßen: Das Verwaltungsgremium des Klosters, in dem die geplante Reinkarnation des Lebenden Buddhas ihren Sitz hat, oder die örtliche Buddhistische Vereinigung stellen bei der Abteilung für religiöse Angelegenheiten der örtlichen Volksregierung auf Kreisebene einen Antrag auf Reinkarnation. [Der Antrag] wird, nachdem die Volksregierung auf Kreisebene ihre Ansicht dazu geäußert hat, an die Abteilungen für religiöse Angelegenheiten der übergeordneten Regierungsebenen weitergemeldet und von der Abteilung für religiöse Angelegenheiten der Volksregierung auf der Ebene der Provinz bzw. des Autonomen Gebiets geprüft und genehmigt. […]»1
Interessant wäre, was mit einem solchen Antrag geschähe. Ob die Partei in ihrer Allmachtsfantasie tatsächlich überzeugt ist, sie könnte eine Reinkarnation auf bürokratischem Verfahrensweg stornieren?